Reptilienumsiedlung zur Umsetzung einer Betriebserweiterung
Die Belange des Artenschutzes müssen bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren beachtet werden. Dabei gelten die Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG für die europäisch geschützten Arten. Ergibt die obligate Artenschutzprüfung, dass gegen einen der darin genannten Verbotstatbestände verstoßen wird, ist das Vorhaben grundsätzlich unzulässig.
Zur Erweiterung eines Recycling-Betriebes waren Änderungen sowohl des Flächennutzungs- als auch des B-Plans erforderlich. Da hiermit Eingriff e in Natur, Umwelt und Landschaft verbunden sind, war die Durchführung … […]
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