Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein gesetzlich geregeltes, systematisches Verfahren zur Entscheidungsvorbereitung, mit dessen Hilfe die möglichen Auswirkungen von Vorhaben und Plänen auf die Umwelt systematisch ermittelt, dargestellt und beurteilt werden. Unterschieden werden die allgemeine und die standortbezogene Vorprüfung. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, … […]
weiter >>