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Erneute Novellierung des Windenergie-Erlasses NRW vom 04.11.2015

Warum nach einer Haltbarkeitsdauer der Vorgängerfassung von 4 Jahren und 4 Monaten eine erneute Überarbeitung? Die für Novellierungen oftmals bemühte Argumentation einer „Vereinfachung“ kann hier kaum angebracht werden angesichts eines Anwachsens des Textumfangs von zuvor 46 auf nunmehr 90 Seiten, plus 18 Seiten im Anhang. Um so mehr gelten lassen kann man die vom Erlassgeber, federführend MKULNV, MBWSV und Staatskanzlei, vorgetragene Intention einer nochmals neu aufgearbeiteten Hilfestellung für den Windenergie-Ausbau im Lande.


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