Schon gewusst?
Ermäßigte Mehrwertsteuer auf Trinkwasseranschlüsse Der Bundesgerichtshof beschließt am 08.10.2008 (AZ V R 61/03) eine Besteuerung der Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen mit 7 % statt dem MwSt.-Satz in voller Höhe. Die Folge: Ab dem Jahre 2000 durchgeführte Leistungen an Trinkwasseranschlüssen wie Neuanschlüsse, Reparaturen etc. sind dem Verbraucher nur mit 7% MwSt. zu berechnen und geleistete Überzahlungen von
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