PE NEWS

Reptilienumsiedlung zur Umsetzung einer Betriebserweiterung

Die Belange des Artenschutzes müssen bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren beachtet werden. Dabei gelten die Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG für die europäisch geschützten Arten. Ergibt die obligate Artenschutzprüfung, dass gegen einen der darin genannten Verbotstatbestände verstoßen wird, ist das Vorhaben grundsätzlich unzulässig.

Zur Erweiterung eines Recycling-Betriebes waren Änderungen sowohl des Flächennutzungs- als auch des B-Plans erforderlich. Da hiermit Eingriff e in Natur, Umwelt und Landschaft verbunden sind, war die Durchführung einer Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) erforderlich. Dabei wurden Vorkommen von Blindschleichen und Waldeidechsen auf dem betroffenen Grundstück festgestellt. Obwohl es sich in beiden Fällen nicht um europäisch geschützte Arten handelt, wurde aufgrund der Größe des Vorkommens dieses als kritisch bewertet. Die gewählte Vorgehensweise kann daher auch auf europäisch geschützte Arten übertragen werden.

In Rücksprache mit der zuständigen Behörde wurde eine Umsiedlung der Reptilien beschlossen. Hierzu wurden im Frühjahr 2021 Reptilienplatt en ausgebracht. Diese wurden so auf dem Grundstück verteilt, dass die vorkommenden Lebensraumtypen (Wald und Brachflächen) gleichermaßen abgedeckt wurden. Im Mai und Juni wurden diese Platt en in mehreren Terminen bei geeignetem Wett er gehoben und darunter befindliche Tiere abgesammelt. Diese wurden in einem dafür geeigneten Naturschutzgebiet mit ausreichendem Sicherheitsabstand zur Planung, aber ähnlichen Biotopstrukturen wieder in die Freiheit entlassen. Im Zuge der Fangtermine wurden sinkende und teilweise gänzlich ausfallende Fangzahlen beobachtet, so dass davon auszugehen ist, dass der Hauptbestand der auf dem Plangebiet befindlichen Tiere abgefangen wurde.

Auch wenn es sich in diesem Fall nicht um europäisch geschützte Arten handelt, zeigt das Projekt, dass auch bei verfahrenskritischen Vorkommen in vielen Fällen Lösungen gefunden werden können, die eine Umsetzung der Planung ermöglichen, ohne dem Artenschutz nachhaltig zu schaden.

Dr. Susanne Vaeßen,
Abteilung Umweltplanung