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Umweltplanung – Wir haben Ökologie und Natur im Blick

Umweltplanung

Zur Verwirklichung von Projekten, Plänen und Vorhaben sind behördliche Genehmigungen und Verfahren erforderlich. Häufig sind in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Umweltaspekten zu bearbeiten. Durch diese muss sichergestellt werden, dass keine gesetzlich geschützten Arten, Schutzgebiete und andere Umweltgüter durch die Planung nachhaltig geschädigt werden. Gerade in Zeiten des Klimawandels und rasanten Artensterbens kommt solchen Umweltaspekten immer größere Bedeutung zu. Die in diesem Zusammenhang benötigten Fachbeiträge und Gutachten werden durch uns erarbeitet bzw. koordiniert. Dabei ergeben sich regelmäßig Gemeinschaftsaufgaben mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Abteilungen, da beinah jedes Vorhaben früher oder später mit Fragen zu ökologischen Eingriffen konfrontiert ist. Die räumliche Nähe zu den Kollegen vereinfacht und verkürzt dabei oft den Verfahrensablauf, da auftretende Umweltkonflikte schnell auf dem kurzen Dienstweg besprochen und Lösungen zur weiteren Abstimmung mit den Behörden gefunden werden können.

Umweltunterlagen in der Bauleitplanung

Wir erarbeiten UVP-Vorprüfungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). Diese ergeben sich bei bestimmten Vorhaben, sobald diese einen festgeschriebenen Umfang erreichen. Eine vollständige UVP ist dann durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund der Vorprüfung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Zweck der UVP ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Im Rahmen der Bauleitplanung erstellen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Umweltberichte. In diesen werden sämtliche Umweltaspekte eines Vorhabens – einschließlich vorangegangener Untersuchungen, z. B. zum Artenschutz oder zur ökologischen Bewertung des Eingriffs – vorgestellt und die zu erwartenden Umweltauswirkungen eines Vorhabens, einschließlich vorgesehener Ausgleichsmaßnahmen, bewertet.

Eingriffsregelung

Im Rahmen der Eingriffsregelung erstellen wir Landschaftspflegerische Begleitpläne / Fachbeiträge und koordinieren eventuell erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ökokontomaßnahmen. Sie greift bereits bei kleineren Vorhaben, wie beispielsweise der Anlage einer Zufahrt oder dem Bau eines Geräteschuppens. Gesetzlich wird gefordert, dass Eingriffe in die Natur – beispielsweise durch zusätzliche Versiegelung von Flächen – gleichwertig auszugleichen oder zu ersetzen sind. Hierfür bewerten wir den Gesamteingriff mit all seinen Facetten, bewerten im Besonderen die tatsächlich betroffenen Biotoptypen, helfen dem Auftraggeber, mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu finden, stimmen diese mit der Behörde ab und setzen sie um.

Artenschutz

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet den Fang, die Verletzung, das Töten und Stören geschützter Tierarten, sowie die Zerstörung oder Beschädigung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Dies gilt auch für die Standorte geschützter Pflanzenarten. Diese Problematik ist in beinahe jedem Vorhaben von Bedeutung. Wir führen ökologische Bestandsaufnahmen und Bewertungen durch und fertigen artenschutzrechtliche Gutachten an. Dazu gehören neben der grundlegenden Datenerfassung zu potenziellen Vorkommen geschützter Arten beispielsweise Brut-, Rast- und Zugvogelkartierungen, Horstsuchen, Raumnutzungsanalysen, leitfadenkonforme Erfassungen von Säugetieren, Reptilien und Amphibien, Gewässeruntersuchungen und Ähnliches. Auf diese Weise können wir Vermeidungs- und Ausgleichsmaß-nahmen erarbeiten, um seltene Arten zu schützen, und so sicherstellen und nachweisen, dass unsere AuftraggeberInnen nicht gegen artenschutzrechtliche Verbote verstoßen.

Natura 2000

Wir erstellen (Vor-)Prüfungen zur Verträglichkeit von Vorhaben mit den Zielen betroffener Natura-2000-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiete). Dies wird spätestens dann vom Gesetzgeber gefordert, wenn ein Vorhaben näher als 300 m an einem Natura-2000-Gebiet liegt.

Baubegleitung

Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung unterstützen wir Bauherren und geben Sicherheit bei der Erfüllung der behördlichen Vorgaben. Beispielsweise dokumentieren wir die zuvor abgestimmten Schutz-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen die sich durch Aspekte des Artenschutzes oder der Eingriffsregelung ergeben haben, und erbringen so gegenüber den zuständigen Behörden den Nachweis, dass Vorhaben umweltkonform durchgeführt werden.

Wir sorgen dafür, dass Bauvorhaben umweltverträglich umgesetzt und damit unsere ökologischen Lebensgrundlagen gesichert werden. So sind wir Knotenpunkt zwischen den verschiedenen Fachabteilungen, externen Gutachtern, Verwaltungsbehörden, Verbänden und Bürgern. Wir planen interdisziplinär und ganzheitlich, finden individuelle Lösungen und haben immer das Projektziel vor Augen. Besonderen Wert legen wir darauf, alle Beteiligten schon früh in die Planung einzubeziehen – so können die verschiedenen Interessen berücksichtigt und Nachforderungen vermieden werden. Und wir sorgen für eine effektive Projektkoordination, damit Planung und Genehmigung schnell vorangehen.

Dr. Susanne Vaeßen, Abteilung Umweltplanung