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Schon gewusst?

Ermäßigte Mehrwertsteuer auf Trinkwasseranschlüsse Der Bundesgerichtshof beschließt am 08.10.2008 (AZ V R 61/03) eine Besteuerung der Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen mit 7 % statt dem MwSt.-Satz in voller Höhe. Die Folge: Ab dem Jahre 2000 durchgeführte Leistungen an Trinkwasseranschlüssen wie Neuanschlüsse, Reparaturen etc. sind dem Verbraucher nur mit 7% MwSt. zu berechnen und geleistete Überzahlungen von


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Liebe Leser…

In dieser Ausgabe widmen wir uns dem Thema „Planungs- und Baurecht – Investitionshemmnis oder Planungsinstrument“ und werden auch in den folgenden Ausgaben spannende Themenfelder auswählen und für Sie beleuchten. Selbstverständlich haben die PE News auch mit unserer täglichen Arbeit zu tun und daher geben wir Ihnen einen Einblick in eine kleine Auswahl interessanter Projekte. „Liebe


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