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Wissenswertes „Rund ums Grundstück

Baumaßnahmen im „Außenbereich“ 

Abseits vorgenannter Planungsrechte werden Bauprojekte im so genannten „Außenbereich“ nach § 35 BauGB geregelt. Dort sind nur eng eingegrenzte privilegierte Vorhaben zulässig, sonstige allenfalls nach Einzelfallprüfung aller potenziell entgegenstehenden Aspekte. Hierzu zählen auch Nutzungsänderungen, Erweiterungen und Ersatzbauten. Ein Sonderfall sind so genannte „Außenbereichs-Satzungen“, die gewisse Erleichterungen schaffen können. Zu den privilegierten Bauvorhaben zählen insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebe ortsgebundene Gewerbebetriebe, Ver-, Entsorgungs- und bestimmte Energieanlagen. Eine ausreichende Erschließung muss in jedem Falle gewährleistet sein, ferner dürfen öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Durch Flächennutzungsplan- Darstellungen können Privilegierungstatbestände in dafür besonders geeignete Außenbereichsteile gelenkt und räumlich konzentriert werden.

Hinderungsgründe für eine Genehmigung können öffentliche Belange wie die Vermeidung von Zersiedelungstendenzen, Unwirtschaftlichkeit Grundlagen der Bebaubarkeit – Teil 3

Wissenswertes „Rund ums Grundstück“ einer Erschließung sowie der Umwelt und Naturschutz sein. Insgesamt stehen einer Bebaubarkeit hier erhebliche Restriktionen entgegen; das Einverständnis von Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde ist unabdingbar. Fazit: Individuelle professionelle Planung vom Experten Die Realisierung jeglicher größerer und bisweilen auch kleinerer Bauvorhaben ist angesichts der dargestellten Thematik u.U. eine hochkomplexe Aufgabe und damit schwerlich ohne die fachmännische Unterstützung eines Planungsbüros zu leisten. Hier steht die PE Becker GmbH als kompetenter Partner mit ihrer langjährigen Erfahrung und einem stets mit den aktuellen Anforderungen vertrauten professionellen Team zur Verfügung. Dies fokussierte auch unser Geschäftsführer Dipl.-Ing. Bernd Becker letztes Jahr bei seinem Vortrag vor der Landesvereinigung der Milchwirtschaft

NRW e.V. unter dem Titel: „Planungsrecht – Grenzen gestalten“ … oder besser: „Planungsrecht:

„Fluch oder Chance?“

Im Vorfeld jeglichen Bauvorhabens sollten immer dessen planungsrechtliche Grundlagen in Form einer Checkliste sorgfältig geprüft und zusammengestellt werden: Planungsrecht vorhanden oder nicht? Gibt es ansonsten eine in Frage kommende Schiene zur Schaffung von Planungsrecht? Welche geltenden Bestimmungen aus BPlan- oder Ortslagenabgrenzungs- Satzung könnten angewandt werden? Welchen Einfluss nehmen Art und Ma. der zulässigen baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfl .chen, Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen etc.? Andere Vorschriften z. B. zu Dachneigung und -aufbauten können aus Gestaltungssatzungen hinzukommen. Als besondere Aufgabe stellt sich dem Planungsbüro oftmals die Lösung von Zielkonflikten zwischen öffentlichen Belangen, Nachbaransprüchen und den Zielen eines Vorhabenträgers.

Hier ist durch eine vorausschauende und die Behördenanforderungen integrierende Beratung ein Mehrwert an Planungseffizienz auch für den Investor zu generieren. Vor dem Hintergrund einer in den letzten Jahren zunehmend zu beobachtenden Verlagerung der Bauleitplanung auf den Grundstückseigentümer als Nutznießer, ein Trend, der hauptsächlich durch den Personalabbau in den öffentlichen Verwaltungen bedingt ist, kann der Investor andererseits seine Interessen früher in die Bauleitplanung implementieren, unter fachkundiger Beratung das Verfahren beschleunigen und in Form eines „Städtebaulichen Vertrages“ absichern. Die Vorteile für alle Beteiligten, d.h. Investor, Kommune und Genehmigungsbehörde, liegen auf der Hand: Durch Schaffung von Planungsrecht erhalten Unternehmen deutlich mehr Flexibilität und schnellere Reaktionsmöglichkeit auf notwendige bauliche Weiterentwicklungen, im Sinne eines Wettbewerbsvorteils gegenüber Konkurrenten und einer deutlichen Reduzierung von Reibungsverlusten in nachfolgenden Genehmigungsverfahren. Wir hoffen, Ihnen hiermit einen ersten Einblick in die komplexen Grundlagen unseres real existierenden Baurechts gegeben zu haben. In weiteren Folgen der PE News werden wir versuchen, Ihnen tiefer- und weitergehende Thematiken zur Bebaubarkeit von Grundstücken, auch des Bauordnungs- und Erschließungsrechts, nahezubringen.

Fortsetzung folgt!

Weitere Informationen zur Abteilung:

Umweltplanung – Freiraumplanung

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