City planning and urban development

References

Stadt Mechernich, Ortsteil Obergartzem, Bebauungsplan Nr. 58 Gewerbegebiet

AuftraggeberStadt Mechernich

Für die Stadt Mechernich besteht aus aktueller Flächennachfrage heraus sowie unter Vorsorgegesichtspunkten für die künftige wirtschaftliche Weiterentwicklung Bedarf an einer Erweiterung ihres Gewerbestandortes Obergartzem, mit seiner Lagegunst zur nur 2 km entfernten Autobahnanschlussstelle Euskirchen-Wißkirchen.

Das bestehende Gewerbegebiet Obergartzem soll dazu in nordwestlicher Richtung, jenseits der Bundesstraße B266 (Kommern – Euskirchen), erweitert werden. Als Haupterschließungsachse dient dabei die Landesstraße L11 (künftig: „Enzener Straße“).

Lage und Umfang der zu beplanenden gewerblichen Bauflächen sind durch den Regionalplan vorgegeben und dann in den städtischen Flächennutzungsplan (FNP) übernommen worden. Hieraus wurde nunmehr der vorliegende Bebauungsplan, mit den verbindlichen bauleitplanerischen Regelungen, entwickelt.

Die Flächengröße des Gesamtgebietes beträgt rd. 43 ha, davon gewerbliche Bauflächen rd. 30 ha. Zur Bodenordnung  wird ein amtliches Umlegungsverfahren durchgeführt. Aus den zugrunde liegenden Eigentumsverhältnissen resultiert dabei, dass der Gebietsumgriff über die eigentlichen Bauflächen hinaus in nordöstlicher Richtung auch den gesamten Block landwirtschaftlicher Fläche bis an die randlichen Wirtschaftswege bzw. bis an den Bleibach im Osten umfassen muss.