City planning and urban development

References

Bebauungsplan Gemeinde Vettweiß „Ve-14“

AuftraggeberGemeinde Vettweiß
Zeitraum2009-2010

Fläche: 8,2 ha

Plan-Gebiet umfasst bisher noch landwirtschaftlich genutzte Flächen im nordöstlichen Ortsrandbereich, die im FNP bereits als Bauflächen eingeplant waren

Ziel: Ansiedlungswunsch einer Biogasanlage am äußeren Rand des Siedlungsbereiches sowie Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets („Ve-7“) bis zur Kläranlage bzw. bis an den Mersheimer Bach

In dem landwirtschaftlichen Gunstraum der Zülpicher Börde ist eine ausreichende, standortnahe Rohstoff-Versorgung für die Biogasanlage gewährleistet (gepl. Verarbeitungskapazität ca. 36.000 t Maissilage / an); weiterführende Regelungen in anschließendem immissionsschutzrechtlichem Genehmigungsverfahren

Regelung des Immissionsschutzes über Fortschreibung der Abstandsklassen-Zonierung, Schall- und Geruchsgutachten, Betrachtung nach der Störfall-VO

Gemäß Artenschutz-Gutachten Belange folgender Arten berücksichtigt:
Zwergfledermaus, Rebhuhn, Feldlerche (untersucht, aber kein Vorkommen: Feldhamster)

Eine vom LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, angeregte archäologische Prospektion hat im untersuchten Gelände keine Fundstellen nachgewiesen.

Belange des Mersheimer Bachs waren zu berücksichtigen bei erforderlichen Querungen, Uferrandstreifen und Grünordnung

Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt durch ortsnahe Einleitung, unter Vorschaltung von Klärbecken und Stauvolumen zur Regenrückhaltung (z.T. öffentl., z.T private Anlagen)

Berührte Umweltbelange wurden im „Umweltbericht“, mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan, erfasst, bewertet und in die Abwägung eingestellt. Die aus Artenschutz und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung resultierenden Festsetzungs-Empfehlungen wurden in den BPlan eingearbeitet: Bauzeitenregelung, „Fledermaus-Check“ vor Beseitigung von Gehölzen, Erhalt und Stärkung der Gehölzleitlinie am Mersheimer Bach, Ortsrand-Außeneingrünung und Gebietsdurchgrünung mit Pflanzstreifen und Alleebäumen, ferner funktionserhaltende Maßnahmen für die beiden Vogelarten Rebhuhn und Feldlerche außerhalb des Plangebietes (Extensivierung von Acker- und Intensivgrünlandflächen)

Neue Knotenpunktsanbindungen und Freihaltung von Sichtdreiecken an der übergeordneten Gemeindeverbindungsstraße (ehemalige L33)

Für Einleitung des produzierten Gases in das öffentliche Versorgungsnetz ist über das BPlan-Gebiet hinaus noch eine neue Leitungstrasse zu verlegen; Regelung in einem eigenständigen Genehmigungsverfahren.