Stadt Schleiden - 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Tausch von Flächendarstellungen in Dreiborn
Mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplans wird ein gezielter Flächentausch in Dreiborn vorgenommen: Neue Bauflächen werden nur ausgewiesen, wenn an anderer Stelle nicht mehr entwicklungsfähige Bauflächen zurückgenommen werden. So werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Wohnquartier am Oestlingsweg geschaffen und gleichzeitig Flächenverbrauch begrenzt.
AuftraggeberStadt Schleiden
Zeitraum2024-2026
Größe Plangebietca. 1,35 ha (Änderungsbereich A, B, C)
Planungsziele
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für ein neues Wohngebiet am Oestlingsweg durch Darstellung als Gemischte Baufläche (M).
- Kompensation durch Rücknahme bestehender, nicht mehr entwicklungsfähiger Bauflächen an anderer Stelle (Flächentausch).
Verfahrenswegvollständiges Verfahren mit Bebauungsplan im Parallelverfahren
BesonderheitenFlächentausch (1:1) zur Ausweisung der neuen Gemischten Baufläche innerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereichs des Regionalplans auf erschließbaren Flächen.
Leistungen PE Becker
- Planzeichnung
- Begründung
- Abwägungstabellen
- Verfahrensbegleitung
- Zusammenfassende Erklärung



