City planning and urban development

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Stadt Schleiden - Bebauungsplan Nr. 42 Dreiborn, 8. Änderung Burgauel

Die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 „Dreiborn“ im Bereich Burgauel passt das Planungsrecht an die tatsächlichen Verhältnisse an. Eine bisher als Baufläche ausgewiesene Teilfläche wird zurückgenommen und zukünftig – der realen Nutzung entsprechend – wieder als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt.

AuftraggeberStadt Schleiden
Zeitraum2025-2026
Größe Plangebietca. 0,7 ha
Planungsziele
  • Rücknahme einer nicht (mehr) benötigten Baufläche.
  • Festsetzung als Landwirtschaftsfläche im Bebauungsplan
  • Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzung an die tatsächliche Nutzung vor Ort
  • Umsetzung der durch die 21. Änderung des Flächennutzungsplans dargestellten Nutzung im Bebauungsplan
Verfahrenswegbeschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Besonderheiten
  • Anpassung an Bestandsnutzung: Rückführung der Baufläche in Landwirtschaft, keine Neuversiegelung.
  • keine Umweltauswirkungen, da Nutzung auf Bestand (Landwirtschaft) zurückgeführt wird
  • keine besonderen neuen Konfliktlagen (z. B. Überschwemmungsgebiet, Topographie, Immissionsschutz) ersichtlich
  • Redaktionelle Bereinigung des Planungsrechts im Änderungsbereich
Leistungen PE Becker
  • Planzeichnung 
  • Erarbeitung und Fortschreibung der Begründung 
  • Erstellung der Abwägungsvorschläge/-listen zum Beteiligungsverfahren
  • Unterstützung bei den erforderlichen Verwaltungsvorgängen der Kommune
  • Artenschutzvorprüfung (Abt. Umweltplanung)