Stadt Schleiden - Bebauungsplan Nr. 42 Dreiborn, 7. Änderung Oestlingsweg
Mit der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 „Dreiborn – Oestlingsweg“ schafft die Stadt Schleiden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues dörfliches Wohnquartier (MDW) am südlichen Ortsrand von Dreiborn einschließlich einer neuen Erschließungsstraße, um den lokalen und stadtweiten Wohnraumbedarf zu decken.
AuftraggeberStadt Schleiden
Zeitraum2024-2026
Größe Plangebietca. 1,35 ha
PlanungszieleAusweisung eines dörflichen Wohngebiets (MDW) und einer neuen Erschließungsstraße zur Entwicklung eines neuen Wohnquartiers unter Berücksichtigung der vorhandenen Strukturen im Umfeld des Plangebiets.
Verfahrenswegvollständiges Verfahren inkl. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
Besonderheiten
- benachbarter Sportplatz
- Erarbeitung einer Artenschutzprüfung Stufe I und II
- zwei parallele Verfahren: Änderung des Flächennutzungsplans und 8. Änderung des Bebauungsplans
Leistungen PE Becker
- Erarbeitung von Planzeichnung und textlichen Festsetzungen
- Erstellung und Fortschreibung der Begründung
- Verfahrensunterlagen bis zur Satzungsreife
- Umweltprüfung mit Umweltbericht inkl. Landschaftspflegerischem Begleitplan und ASP I und II (Abteilung Umweltplanung)
- Abwägungstabellen zu den Beteiligungen (Öffentlichkeit/Träger öffentlicher Belange)
- Zusammenfassende Erklärung
- Aufbereitung der Planzeichnung im standardisierten Format XPlanung (GML-Datei)



