City planning and urban development

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Gemeinde Simmerath - 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 156 Langschoss

Weil sich eine Nutzung der ehemaligen Kaserne als bessere Alternative zu der sonst oft üblichen Unterbringung von Geflüchteten in Wohncontainern anbot, aber für die baulichen Anlagen bzw. Nutzungen kein Bestandsschutz bestand, wurde der Bebauungsplan Nr. 156 „Langschoss“ (rechtskräftig seit 2010) aufgestellt. Wesentliches Ziel des Bebauungsplans war die planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Strukturen im Geltungsbereich.

Aufgrund der leider weiterhin bestehenden Notwendigkeit, Unterkünfte für Geflüchtete vorzuhalten, wurde in der Sitzung des Struktur- und Hochbauausschusses der Gemeinde Simmerath am 18.06.2024 die Erweiterung der Wohnanlage Langschoss I zur Unterbringung geflüchteter Menschen beschlossen (Vorlage 58/2024).

AuftraggeberGemeinde Simmerath
Zeitraum2024-2025
Größe Plangebietca. 1,93 ha
PlanungszieleNeben der geplanten Erweiterung der Wohnanlage Langschoss I zur Unterbringung weiterer geflüchteter Menschen soll nordöstlich der Gebäude „Langschoss I“ eine zusätzliche Erweiterung der Wohnanlage vorgesehen werden. Diese Erweiterungsfläche ist im bislang rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 156 „Langschoss“ als öffentliche Grünfläche ausgewiesen.

Nach Rechtskraft der Bebauungsplanänderung sollen die erforderlichen Unterkünfte errichtet werden. Hierfür ist die Baugrenze im Bereich der nordöstlichen Grünfläche zu erweitern.

Das Bebauungsplanverfahren soll außerdem dazu dienen, weitere bauliche Umbauten/ Ausbauten im Änderungsbereich zu ermöglichen, unter anderem für einen potenziellen Ausbau des dort ansässigen Forstbetriebs, aber auch um Erweiterungen an der derzeitigen Flüchtlingsunterkunft „Langschoss I“ und der gegenüberliegenden ehemaligen Hausmeisterunterkunft durchführen zu können.

Um effiziente und kostengünstige Unterkünfte und Erweiterungen der baulichen Anlagen zu ermöglichen, werden die Festsetzungen des Bebauungsplans im Änderungsbereich modifiziert: Die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse sowie die GRZ und GFZ werden angehoben und die Festsetzung zu Dachform und Dachneigung aufgehoben.

Verfahrenswegbeschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB