City planning and urban development

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Stadt Hürth - 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 217 - Efferen-West

Mit dem Ziel der Stärkung der Nahversorgung im Bereich des Wohnquartiers \\\"Efferen-West\\\" wurde für den hier gegenständlichen Änderungsbereich ein Nahversorger (Lebensmitteleinzelhandel mit max. 800 qm Verkaufsfläche und PKW-Stellplatzanlage mit ca. 84 Stellplätzen) auf Basis der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA25) errichtet.

Zur Optimierung der Arbeitsabläufe in der Filiale (u.a. Bestückung der Regale, Verfügbarkeit von Produkten, Bewegungsspielraum für Kunden und Mitarbeitende) ist beabsichtigt, die Filiale zu erweitern. Derzeit ist eine Verkaufsfläche von 800 m² vorhanden, der Nahversorger mithin nicht-großflächig. Mit der geplanten Erweiterung auf 1.000 m² Verkaufsfläche soll eine Entwicklung zu einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb gem. §11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) erfolgen, indem Lagerfläche als Verkaufsfläche umgenutzt werden soll und dabei die äußere Kubatur des Gebäudes unverändert bleibt.

AuftraggeberALDI SÜD Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. KG
Zeitraum2024-2025
Größe Plangebietca. 0,63 ha
PlanungszieleUmnutzung von Lagerfläche als Verkaufsfläche, wobei das Gebäude im Grundriss unverändert bleibt, und somit die Erweiterung der Verkaufsfläche von 800 m² auf 1.000 m².
Verfahrensweg§13 a BauGB
BesonderheitenAufgrund der Lage des Plangebiets und dem Inhalt der Änderung sind umfangreiche Vorgaben, andere Planwerke und Gutachten zu berücksichtigen, u.a.:

  • Planung für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb -> Einzelhandelskonzept und Auswirkungsanalyse
  • Planung im Umfeld von Störfallbetriebsbereichen -> Seveso-III-Gutachten 
  • Berücksichtigung der Immissionssituation
  • Erfordernis einer Umweltverträglichkeits-Vorprüfung gem. § 7 UVPG