City planning and urban development

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Gemeinde Blankenheim - Aufstellung Bebauungsplan Nr. 15 A Im Brühl

Mit einem Gestaltungsplan wurde die grundsätzliche Eignung des Geltungsbereichs als Bauland im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens untersucht. Auch erste tiefbautechnische Überlegungen wurden in diesem Zusammenhang angestellt. Inzwischen ist aus dem Gestaltungsplan ein Bebauungsplan entwickelt worden, der sich aktuell in Aufstellung befindet und für weitere Bauflächen im Gemeindegebiet sorgen soll.

AuftraggeberGemeinde Blankenheim
Zeitraum2020-2024
Größe Plangebietca. 1,5 ha
PlanungszieleDie Gemeinde Blankenheim beabsichtigt ein Baugebiet am nordöstlichen Rand des Ortsteils Rohr zu entwickeln. In der Gemeinde Blankenheim herrscht eine anhaltende Nachfrage nach Bauland. Der Ortsteil Rohr bietet sich durch seine verkehrsgünstige Lage zur A1 (Richtung Euskirchen / Köln) sowie zur L115 (Richtung Hillesheim / Trier) für die weitere Ausweisung von Bauland an. Im Ort eignet sich die Fläche „Im Brühl“ am Friedhofsweg, da sie sich unmittelbar an die Bebauung des Friedhofsweges anschließt und die Erschließung über den Friedhofsweg sichergestellt werden kann.

Dazu muss eine im FNP zurzeit dargestellte „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Wohnbaufläche“ geändert werden. Westlich daran angrenzend befindet sich an der Lindweilerstraße ein erhaltenswertes Feuchtgebiet, welches als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Aus diesem Grund erfolgt im Zuge der parallelen 42. Änderung des Flächennutzungsplans ein Flächentausch. Das Feuchtgebiet wird dann als Grünfläche dargestellt. Eine weitere Tauschfläche befindet sich am westlichen Rand von Rohr zwischen Jungfernweg und Weitzweg. Dort wird eine nicht mehr benötigte „Wohnbaufläche“ zu „Fläche für die Landwirtschaft“ geändert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst sowohl das Feuchtgebiet, als auch die geplante neue Wohnbaufläche. Der Umgriff wurde so großzügig gewählt, um das angrenzende Feuchtgebiet über den Bebauungsplan zu erhalten und zu sichern.

Verfahrenswegvollständiges Bebauungsplanverfahren inkl. Änderung des Flächennutzungsplans
Besonderheiten
  • das im westlichen Teil des Plangebiets gelegene Feuchtgebiet ist für eine Bebauung unbrauchbar
  • zuerst war eine Baulandentwicklung im Verfahren gem. § 13b BauGB geplant, dieser ist inzwischen nicht mehr anwendbar
LageBlankenheim-Rohr