City planning and urban development

Current projects

Stadt Heimbach - 7. Änd. BP D 3 Missionshaus

Die Fortentwicklung des Planungsrechts steht, vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und dem anerkannt bestehenden Bedarf an einer solchen Einrichtung, auch m Interesse der Stadt insgesamt. Die zentralörtliche Funktion wird gestärkt und Arbeitsplätze im Pflegebereich geschaffen bzw. erhalten.

AuftraggeberStadt Heimbach
Zeitraum2022-2023
Größe Plangebietca. 8.800 qm
Planungsziele

Der alte Bebauungsplan von 1973 zeigte im Bereich des Missionshauses ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) mit flächendeckender überbaubarer Grundstücksfläche, überlagert mit einer Gemeinbedarfssignatur für kirchliche Zwecke, das Missionshaus selbst IV-geschossig, der gesamte übrige Bereich II-geschossig.

Überplanung einer nördlichen Teilfläche (Fl.-St. 285) erfolgte mit der 3. Änderung 1997/98 für ein Sondergebiet Einzelhandel, und südwestlich durch die 4. Änderung 1998 (Friedhof und WA-Gebiet).

Der aktuell anstehende Änderungsbereich soll nun abgewandelte planungsrechtliche Festlegungen erhalten, um südlich und westlich des ehemaligen „Missionshauses“ (inzw. ein Privatgebäude) ein Pflegewohnheim (1. Bauabschnitt) und ein Gebäude für Tagespflege und altengerechtes, betreutes Wohnen (2. BA) errichten zu können. Die Tagespflege soll Platz für 12 Gäste bieten, das Betreute Wohnen 13 Wohnungen. Für das Pflegewohnheim sind 6 Gruppen mit insges. 80 Plätzen vorgesehen.

Das bestehende „Haus Schönblick“ (Haus-Nr. 5) wird baulich und eigentumsrechtlich in das Bauprojekt nicht einbezogen. Es soll baulich unverändert und aus städtebaulicher Sicht als dominantes Solitärgebäude erhalten bleiben (in Teilfläche „WA1“ in der Planzeichnung). Die Flächen für den Vorhabenträger im Süden und Westen werden aus dem Gelände herausparzelliert. Abgerissen wird dort ein ehemaliges Neben-/Wirtschaftsgebäude südwestlich, um Platz für den Pflegeheimneubau zu schaffen (Teilfläche „WA2“). In der nordwestlichen Teilfläche „WA3“ muss ein kleiner überdachter Sitzplatz (im Kataster nicht dargestellt) abgebaut werden, ansonsten ist diese Teilfläche bisher frei; dorthin kommen Tagespflege und Betreutes Wohnen.

Zur Realisierung dieser Zielsetzungen ist es erforderlich, die Darstellung der überbaubaren Grundstücksflächen und die Parameter der Nutzungsschablonen auf der Planzeichnung zu ändern. Die bisherigen Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. D3 „Missionshaus“, einschließlich dessen voraufgegangener Änderungen und Ergänzungen, können im Prinzip weiter fortgelten, jedenfalls soweit sie jetzt nicht durch einige neue textliche Festsetzungen und Hinweise ersetzt, ergänzt oder geändert werden. Diese sind Bestandteil der aktuellen Änderung als Anlage mit satzungsmäßiger Bedeutung.

 

 

Verfahrenswegbeschleunigtes Verfahren (einstufig) gem. § 13a BauGB
Besonderheiten

Es sind benachbarte Schutzgebiete mit dem Status eines Natura 2000- bzw. Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebiets sowie der Artenschutz zu berücksichtigen. Darüber hinaus wurde ein Schallgutachten erstellt, um die Lärmverhältnisse vor Ort einschätzen und ggf. erforderliche Maßnahmen ergreifen zu können.

Leistungen PE Becker
  • Begleitung der Bebauungsplanänderung inkl. Erstellung von Planzeichnung und erforderlichen Textteilen
  • Erarbeitung der umweltplanerischen Fachbeiträge (ASVP, FFH-Vorprüfung)