Kompensationsmaßnahme zur 2. Änderung der Ortslagenabgrenzung Mülheim
AuftraggeberGemeinde Blankenheim
Im Zuge der 2. Änderung der Ortslagenabgrenzung Mülheim wurden drei neue Flurstücke der Gemarkung Mülheim in die Ortslagenabgrenzung einbezogen. Die damit verbundenen Eingriffe in Natur, Umwelt und Landschaft konnten nicht vollständig innerhalb des Geltungsbereiches ausgeglichen werden.
Die PE Becker GmbH wurde mit der Erarbeitung einer Freianlagenplanung zwecks externer Kompensation sowie einer ergänzenden Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung beauftragt.
Als Kompensationsmaßnahme außerhalb des Plangebietes wurde die Anlage einer extensiv genutzten Streuobstwiese mit 36 Obstbäumen konzipiert.