Gemeinde Blankenheim - 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14A Ripsdorf - Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 2
Die Gemeinde Blankenheim plant im Ortsteil Ripsdorf die Schaffung neuen Wohnbaulands im Bereich südlich der Eldorfer Straße, bei der alten Schule, auf einer Fläche von rund 1,3 ha.
AuftraggeberGemeinde Blankenheim
Zeitraum2025
PlanungszieleZur rechtlichen Absicherung erfolgt eine zweistufige Artenschutzprüfung (ASP 1/ASP 2), um sicherzustellen, dass die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG nicht erfüllt werden. Das Gebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu FFH-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten und weist wertvolle Grünland- und Strukturelemente auf. Für den Baumpieper ist eine Artenschutzprüfung der Stufe II erforderlich.
Die vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zur Vereinbarkeit der Baulandentwicklung mit dem Artenschutzrecht werden auf Basis der ASP?2-Ergebnisse im Bebauungsplan festgesetzt.
Leistungen PE Becker
- Außentermine
- Ergebnisdokumentation
- Abstimmung ggf. erforderlicher Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde



