Ecological landscape planning

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Aufstellung Bebauungsplan Gewerbegebiet Blankenheim-Nord

AuftraggeberGemeinde Blankenheim
ZeitraumAb 2018
Größe Plangebietca. 7,1 ha

Das Gewerbegebiet Blankenheim-Nord stellt den größten Einzelhandelsstandort in der Gemeinde Blankenheim dar und bildet auf Grund des Vorhandenseins größerer Lebensmittelmärkte den Versorgungsschwerpunkt. Die derzeitige Nutzung entspricht jedoch nicht den Vorgaben im gültigen Regionalplan, wodurch entsprechende Änderungen im Flächennutzungsplan vorzunehmen sind. Änderungen im FNP sind vor allem erforderlich, da im Parallelverfahren eine Aufstellung von Bebauungsplänen zur Festsetzung von Sondergebieten für die bestehenden Einzelhandelsbetriebe vorgenommen wird. Ziel des Verfahrens ist es also, die Umwidmung dieser Bereich in „Sonderbauflächen für den großflächigen bzw. zentrenrelevanten Einzelhandel“ gem. Ziel 6.5-7 des Landesentwicklungsplanes.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Großflächiger Einzelhandel Blankenheim-Nord“ und der 36. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a des Baugesetzbuches (BauGB) eine Umweltprüfung durchgeführt. In dieser Prüfung sind die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Baumaßnahme nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ermitteln und zu bewerten. Dazu zählt neben den Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes auch die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Diese gilt es in der Abwägung der Umweltauswirkungen zu berücksichtigen.

Die Umweltabteilung der PE Becker GmbH wurde mit der Erstellung der erforderlichen umweltplanerischen Fachgutachten beauftragt (Umweltbericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan, ASP I).