Aufstellung Bebauungsplan Nr. 176a
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 176a „Anbindung Gewerbegebiet Simmerath-Kesternich" im Ortsteil Kesternich müssen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a des Baugesetzbuches (BauGB) die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege beachtet werden. Ein wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung einer Anbindung für die Gewerbegebietserweiterung mit der gleichzeitig die Verkehrssituation des bereits bestehenden Gewerbegebietes merklich verbessert werden soll. Darüber hinaus dient die Anbindung einer Entlastung der Ortschaften Kesternich, Simmerath und Witzerath, die ein hohes Verkehrsaufkommen durch Durchgangsverkehr bewältigen müssen.
In enger Abstimmung mit der Abteilung Städtebau werden die erforderlichen Fachgutachten (Umweltbericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzrechtliche Prüfung) erarbeitet.