Städtebau und Bauleitplanung

Wir verhandeln für Ihr Bauvorhaben

Unsere Fachabteilung befasst sich mit der Weiterentwicklung von Siedlungen, Ortszentren, Stadtteilen, Dörfern und öffentlichen Räumen. Dabei verstehen wir den „Städtebau“ als Summe der erlebbaren und gestalterischen Aspekte der Stadtplanung.

Deren verfahrenstechnischer Aspekt hingegen, findet sich vor allem unter dem Begriff der „Bauleitplanung“ als hoheitliche Aufgabe im Baugesetzbuch geregelt. Zusammen mit weiteren Gesetzesgrundlagen definiert sich hier ein Instrumentarium an planungsrechtlichen Lösungsmöglichkeiten für städtebauliche Fragestellungen.

Stadtplanung beginnt zumeist mit zweidimensional angelegten großflächigen Planungen, der sog. „Vorbereitenden Bauleitplanung“. Dazu gehört die Erstellung von Flächennutzungsplänen, Stadtentwicklungs- oder städtebaulichen Rahmenplänen. Darauf folgt als Konkretisierungsschritt die sog. „Verbindliche Bauleitplanung“ in Form von Bebauungs- oder Vorhaben- und Erschließungsplänen, einschließlich der Verknüpfungen zur Infrastruktur- und Grünordnungsplanung.

Dabei sind vom Stadtplaner vielfältige Aspekte zu beachten, wie:

  • die Einordnung in Topografie und Landschaft
  • die Beschaffenheit der naturräumlichen Faktoren
  • die grundlegende Form der Besiedlung, d.h. die Anordnung von Erschließungsanlagen, Bau- und Freiflächen
  • städtebauliche Raumbildung und Stadtsilhouette
  • Hierarchie und Ausbildung der innerstädtischen Zentren
  • städtische Infrastruktur, wie Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgung, Gemeinbedarfs- und Grünflächen
  • Sicherung der Umweltqualität des menschlichen Wohn- und Arbeitsumfelds

Dementsprechend hat unser Städtebau-Team sowohl eine Vernetzungsfunktion zwischen den Einzeldisziplinen des Büros (Hoch- und Ingenieurbau, Tiefbau, Umwelt- und Freiraumplanung) als auch eine Mittlerstellung zwischen Kommunen und gewerblichen oder privaten Vorhabenträgern.

Bei noch nicht vorhandenem Bauplanungsrecht übernimmt die Abteilung die Abstimmungs- und Steuerungsfunktion und schafft die Grundlagen für weiterführende Fach- und Genehmigungsplanungen. Sie übernimmt, sofern gewünscht, auch eine komplette verfahrenstechnische Betreuung. Unter Einsatz modernster Datenverarbeitungsanlagen lösen wir fachkompetent und zielorientiert Ihre städtebaulichen Aufgabenstellungen.

Für ein Informationsgespräch stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.