Umwelt- und Freiraumplanung

Wir haben Ökologie und Natur im Blick

Anlage einer Streuobstwiese als Kompensationsmaßnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Br-28 der Stadt Bornheim

AuftraggeberStadt Bornheim

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Br-28 der Stadt Bornheim, wurde die bauliche Entwicklung zweier Flurstücke angestrebt. Aus der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes resultiert, dass die vorgesehenen Eingriffe nicht vollständig innerhalb des Bebauungsplangebietes ausgeglichen werden können. Aus diesem Grund soll außerhalb des Plangebietes ein Ausgleich in Form einer Streuobstwiese umgesetzt werden.

Die PE Becker GmbH wurde mit der Erstellung der Freianlagenplanung für die Kompensationsmaßnahme beauftragt. Die Anlage der Streuobstwiese richtet sich nach den Vorgaben des Landschaftsplanes für den Rhein-Sieg-Kreis, der die Maßnahmenart als geeignetes Entwicklungsziel aufgezeigt. Es erfolgte eine fachlich begründete Sortenauswahl, welche die konkreten Standorteigenschaften wie auch phänologische Gesichtspunkte berücksichtigt.

Neben der ökologischen Aufwertung der Fläche durch die Schaffung zahlreicher Lebensräume für Tiere und Pflanzen stellt die Anlage einer Obstwiese auch eine Aufwertung des Landschaftsbildes dar.