Landschaftspflegerischer Begleitplan / Umweltbericht / FFH-Vorprüfung / Vorprüfung UVP-Pflicht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 145 „Biomasseheizkraftwerk“
Die Gemeinde Simmerath bemüht sich seit einigen Jahren um eine ökologisch orientierte Energieerzeugung. Konkreter Anlass zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes war die beabsichtigte Errichtung eines Heizkraftwerkes zur Nahwärmeversorgung von - in der näheren Umgebung vorhandenen - Infrastruktureinrichtungen. Vorgesehen war der Bau einer Anlage der Kraft-Wärme-Kopplung gemäß dem „Erneuerbaren-Energien-Gesetz“, also eines Energieerzeugers, der sowohl Strom als auch Heizwärme zur Verfügung stellt. Das Heizkraftwerk ist inzwischen in Betrieb.
Der Bebauungsplan wurde von der Abteilung Städtebau und Bauleitplanung erarbeitet, die Abteilung Umwelt- und Freiraumplanung erarbeitete folgende Leistungen:
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Unterlagen zur Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit aufgrund eines nahe angrenzenden NATURA 2000 Gebietes
- Unterlagen zur Vorprüfung der UVP-Pflicht
Das Projekt unterlag der Genehmigungspflicht nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.2a Spalte 2 des Anhanges zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Vorhaben ist der Nr. 1.1.5 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zuzuordnen. Danach war eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Abs. 1 Satz 1 und 2 UVPG durchzuführen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
• Umweltbericht (gemeinsam mit Abteilung Städtebau und Bauleitplanung)