Umwelt- und Freiraumplanung

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FFH-Vorprüfung: Rückbau von Strommasten im Schutzgebiet

Die FFH-Vorprüfung beim Rückbau von Strommasten im FFH-Gebiet (in diesem Fall: Hänge an Urft und Gillesbach, Urftaue von Urft bis Schmidtheim) ist vor allem wegen der Gewässerökologie, Artenschutzaspekte und technischen Herausforderungen besonders sensibel. Entscheidend ist, ob der Rückbau schonend erfolgen kann oder ob eine vertiefte Prüfung und Schutzmaßnahmen nötig werden.

Auftraggebere-regio GmbH & Co. KG
Zeitraum2024-2025
PlanungszieleAnlass der FFH-Vorprüfung ist die Demontage von insgesamt 33 Masten, die entlang der Urft zwischen Schmidtheim und Blankenheim-Wald stehen. Vorangegangen ist bereits die unterirdische Verlegung dieser Leitung, sodass die Masten nicht mehr benötigt werden. Ein Teil der Masten befindet sich innerhalb des FFH-Gebiets „Hänge an Urft und Gillesbach, Urftaue von Urft bis Schmidtheim“. Der verbleibende Teil der Masten befindet sich randlich des FFH-Gebiets. Aus diesem Grund ist eine Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzzielen des FFH-Gebietes notwendig.