Begleitung SüwVO Abwasser ALDI LZ Dormagen
Gemäß der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - (SüwVO-Abw) vom 17.10.2013 sind die Betreiber der öffentlichen Kanalnetze sowie die Betreiber von privaten Kanalnetzen, die der Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als 3 ha sind, verpflichtet, ihr Kanalnetz zu überwachen.
Außerdem sind die o.a. Kanalisationsnetze gemäß den im Runderlass „Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen“ vom 03.01.1995 aufgeführten Anforderungen, die laut Erlass als allgemein anerkannte Regeln der Technik eingeführt und bekannt gemacht worden sind, zu betreiben.
Die gesetzlich geforderten Maßnahmen zum Betrieb und zur Überwachung der Kanalisationsanlagen dienen dazu, die Kanalisationsanlage in einem ordnungsgemäßen, funktionstüchtigen und verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Umfang, Art und Häufigkeit der Überwachung sowie der vom Betreiber an den einzelnen Bauwerken des Kanalisationsnetzes aufgrund der Ergebnisse der Kontrollen durchzuführenden Betriebs- und Unterhaltungsmaßnahmen sowie ihre zeitliche Durchführung werden in einer Anweisung detailliert erläutert und der Arbeitsumfang individuell definiert.
- Projekt-Koordination
- Überwachung der anfallenden Arbeiten
- Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten
- Erstellung / Anpassung von Bestandsplänen
- Erarbeitung einer Betriebsanweisung
- Erfassung des Kanalnetzes als Bestandsplan und Datenbank
- Ausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe von Wartungsverträgen und Dichtigkeitsprüfungen