Blankenheim, 4. Änderung des Bebauungsplanes 4B: Gewerbegebiet Blankenheim-Nord
Im rechtskräftigen Bebauungsplan sollen –auf der Basis des Runderlasses zur „Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben; Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben“, NRW, (Einzelhandelserlass) von 22. 09 2008– in den in der Planzeichnung gekennzeichneten Änderungsbereichen neue Festsetzungen bezüglich der Zulässigkeit des Einzelhandels getroffen werden.
Das Plangebiet liegt nordöstlich des Ortskerns von Blankenheim. Es umfasst die Teilbereiche des Bebauungsplanes Nr. 4B die weiterhin der gewerblichen Nutzung vorbehalten werden sollen.
Zur Erreichung der vorgenannten Ziele ist für den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes vorgesehen, sowohl den großflächigen Einzelhandel, als auch den zentrenrelevanten Einzelhandel auszuschließen.
Mit dem Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben sollen die Qualität und Struktur der Gewerbesituation in der Gemeinde Blankenheim verbessert und nach außen entsprechende regionalwirtschaftliche Impulse gesetzt werden, indem die Ansiedlung von großflächigen und zentrenrelevanten Einzelhandelsbetrieben ausgeschlossen wird.
Im Gemeindegebiet von Blankenheim besteht ein hohes Interesse kleinere und mittelständige, im Ort ansässige Betriebe und die damit verbundenen Arbeitsplätze in der Gemeinde dauerhaft zu erhalten (bzw. bei anstehenden Umstrukturierungen neue Arbeitsplätze zu schaffen), um die Zahl der Auspendler zu begrenzen.
Ziel der Planung ist es, Nutzungen auszuschließen, für die im B-Plan-Gebiet keine geeigneten Standortvoraussetzungen gesehen werden. Insbesondere soll beim Einzelhandel eine Schädigung der zentralen Versorgungsbereiche der Gemeinde Blankenheim vermieden und Blankenheim als zentraler Ort in seiner Versorgungsfunktion gestärkt werden.