Städtebau und Bauleitplanung

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Blankenheim, 4. Änderung des Bebauungsplanes 4B: Gewerbegebiet Blankenheim-Nord

Im rechtskräftigen Bebauungsplan sollen –auf der Basis des Runderlasses zur „Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben; Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben“, NRW, (Einzelhandelserlass) von 22. 09 2008– in den in der Planzeichnung gekenn­zeichneten Änderungsbereichen neue Festsetzungen bezüglich der Zulässigkeit des Einzelhandels getroffen werden.

Das Plangebiet liegt nordöstlich des Ortskerns von Blankenheim. Es umfasst die Teilbereiche des Bebauungsplanes Nr. 4B die weiterhin der gewerblichen Nutzung vorbehalten werden sollen.

Zur Erreichung der vorgenannten Ziele ist für den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes vorgesehen, sowohl den großflächigen Einzelhandel, als auch den zentrenrelevanten Einzelhandel auszuschließen.

Mit dem Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben sollen die Qualität und Struktur der Gewerbesituation in der Gemeinde Blankenheim verbessert und nach außen ent­sprechende regionalwirtschaftliche Impulse gesetzt werden, indem die Ansiedlung von groß­flächigen und zentrenrelevanten Einzelhandelsbetrieben ausgeschlossen wird.

AuftraggeberGemeinde Blankenheim
Zeitraumab 2017
Größe Plangebietca 33 ha
Planungsziele

Im Gemeindegebiet von Blankenheim besteht ein hohes Interesse kleinere und mittel­ständige, im Ort ansässige Betriebe und die damit verbundenen Arbeitsplätze in der Gemeinde dauerhaft zu erhalten (bzw. bei anstehenden Umstrukturierungen neue Arbeitsplätze zu schaffen), um die Zahl der Auspendler zu begrenzen.

Ziel der Planung ist es, Nutzungen auszuschließen, für die im B-Plan-Gebiet keine geeigneten Standortvoraussetzungen gesehen werden. Insbesondere soll beim Einzel­handel eine Schädigung der zentralen Versorgungsbereiche der Gemeinde Blanken­heim vermieden und Blankenheim als zentraler Ort in seiner Versorgungsfunktion gestärkt werden.

Verfahrenswegvereinfachtes Verfahren gem. § 13 (1) BauGB
BesonderheitenTextbebauungsplan. Es erfolgt keine Änderung der Planzeichnung.