Städtebau und Bauleitplanung

Referenzen der Abteilung

Gemeinde Simmerath, Ortsteil Witzerath, Ortslagenabgrenzung „In der Weid“

AuftraggeberGemeinde Simmerath

Für Witzerath besteht eine Ortslagenabgrenzungssatzung aus dem Jahr 1978. Der Geltungsbereich der Satzung ist mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet. Der Ergänzungsbereich der Satzung wird durch den Buchstaben „B“ gekennzeichnet.

Die neu in die Innenbereichsatzung aufzunehmenden Flächen liegen am nordöstlichen Ortsrand von Witzerath. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,6 ha.