Stadt Erftstadt - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 213 Erftstadt-Liblar, Drogeriemarkt
Der bestehende ALDI-Markt in Erftstadt-Liblar besitzt eine Reservefläche innerhalb der bestehenden Stellplatzanlagen, die zukünftig durch einen Drogeriemarkt genutzt werden soll.
AuftraggeberALDI SÜD Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. KG
Zeitraum2022-2024
Größe Plangebietca. 1.780 m²
PlanungszieleMit dem Bebauungsplan Nr. 213, Erftstadt - Liblar, Drogeriemarkt Köttinger Straße, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Drogeriemarktes mit ca. 900 m² Nutzfläche, davon ca. 740 m² Verkaufsfläche (also „kleinflächig“ i.S.d. Definition auf Basis des § 11 Abs. 3 BauNVO), geschaffen werden. Damit soll eine Versorgungslücke im Bereich Drogeriewaren in Erftstadt geschlossen werden (siehe Einzelhandelskonzept der Stadt Erftstadt).
Der bisher für diesen Bereich bestehende Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 143 Erftstadt-Liblar, Erweiterung ALDI, setzt für den Standort „Mischgebiet“ und „Fläche für Stellplätze“ fest. Für die Ansiedlung eines Drogeriemarkts in diesem Bereich ist u.a. die Ausweisung einer überbaubaren Fläche notwendig.
Es wurde eine Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die durch die Drogerie beanspruchte Fläche vereinbart, um in der bestehenden Gemengelage weitergehende Festsetzungen treffen zu können.
Verfahrenswegbeschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB mit vollständigem, zweistufigem Beteiligungsverfahren der Behörden und der Öffentlichkeit
Besonderheiten
- vorhabenbezogener Bebauungsplan mit erweiterten Festsetzungs- und Regelungsmöglichkeiten
- Erarbeitung der Artenschutzvorprüfung (Abt. Umweltplanung)
- Unterstützung bei verkehrlichen Aspekten und Fragen der Entwässerung (Abt. Tiefbau)
- Vorhabenplanung für die Drogerieansiedlung, Grundlagen für den Vorhaben- und Erschließungsplan (Abt. Hochbau)
- Begleitung des Bauleitplanverfahrens (Abt. Städtebau)