Stadt Mechernich - 44. Änd. Flächennutzungsplan Erweiterung Abfallwirtschaftszentrum Strempt
Die südlich an den Änderungsbereich angrenzende Fläche innerhalb des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) für die Unterbringung bzw. Entwicklung notwendiger abfallwirtschaftlicher Anlagen ist nahezu erschöpft. Eine Belegung des Deponiekörpers ist aus technischen Gründen in den nächsten Jahrzehnten nicht möglich. Dem gegenüber sind in naher Zukunft betriebliche Erweiterungen zur Deponienachsorge und Sicherstellung der Abfallentsorgung in unmittelbarem örtlichen Zusammenhang erforderlich. Diese bestehen zum Beispiel in der Modernisierung von technischen Anlagen. Mit Hinblick auf die Energieversorgung der Betriebseinrichtungen und des Fuhrparks finden zudem derzeit Voruntersuchung zur Nutzung möglicher regenerativer Energien als Beitrag zur Energiewende bzw. des Strukturwandels statt. Eine perspektivische Entwicklung von neuen Versorgungseinrichtungen oder Versuchslaboren setzt ebenfalls die Verfügbarkeit zusätzlicher Flächen voraus.
Eine Ausdehnung des Abfallwirtschaftszentrums in alternative angrenzende Bereiche ist aufgrund der angrenzenden Bergschadensgebiete und der Einschränkungen aufgrund des Naturschutzes nicht möglich. Die im Vorfeld durchgeführte Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ergab, dass nur der nordöstlich an das Abfallwirtschaftszentrum angrenzende Bereich für eine Betriebserweiterung verfügbar gemacht werden kann: Rund um die Deponie sind keine Alternativflächen vorhanden, da dort ebenfalls Naturschutzgebiete festgesetzt sind, diese aber aufgrund von gesetzlich geschützten Biotopen sowie FFH-Gebiet weitaus höherwertiger sind, als der geplante Bereich und somit für eine Erweiterung des AWZ nicht in Frage kommen. Dem erforderlichen Erweiterungsbereich kommt im Sinne der Gewährleistung der öffentlichen Ver- und Entsorgungssicherheit eine hohe Bedeutung zu.
Der Immissionsschutz wird auf Detailplanungsebene (im BPlan) gewährleistet durch eine Zonierung nach Abstandserlass NRW (2007) und zugehörige Textliche Festsetzungen.
Anschluss der zusätzlichen Flächen an die vorhandenen Infrastrukturanlagen, bzw. ergänzende, ist möglich, v.a. bzgl. Straßenverkehr und Entwässerung.
Planungsalternativen ergeben sich nicht, da sich die Fläche nördlich angrenzend an das bisherige Areal des Abfallwirtschaftszentrums befindet und andere Flächen nicht zur Verfügung stehen (s.o.).
Ziel der Kommune ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Betriebsgeländes des Abfallwirtschaftszentrums am Standort „Strempter Heide“ zu schaffen.
- Es wird eine Fläche aus dem Naturschutz entlassen. Dafür wird unabhängig von den Bauleitplanverfahren an anderer Stelle ein Naturschutzgebiet ausgedehnt.
- Es ist ein Industriegebiet mit allen zu berücksichtigenden Abständen etc. festzusetzen.
- Eine Entwässerungslösung ist zu finden und in die Planung zu integrieren.
- Aufstellung des Bebauungsplans mit Textteilen und Planzeichnung
- Änderung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und Begründung