Städtebau und Bauleitplanung

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Gemeinde Stadtkyll - 2. Änderung Bebauungsplan Auf Motzerfeld I

AuftraggeberVerbandsgemeinde Gerolstein
Zeitraum2022
Planungsziele

Die in der 1. Änderung verwendete Formulierung zur Höhenfestsetzung ist dahingehend fehlerhaft, dass unter Anwendung der geänderten Höhenfestsetzung der Erdgeschossfussboden der Gebäude bei talseitiger Erschließung wesentlich tiefer anzuordnen wäre als vor der Änderung. In der Folge läge das Niveau des Erdgeschosses unterhalb der Erschließungsstraße und die zulässige Firsthöhe wäre um die Höhe ca. eines Vollgeschosses reduziert (gegenüber den Ursprungsfestsetzungen).

Dieser Umstand ist allerdings erst nach Rechtskraft der 1. Änderung im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens aufgefallen, bei dem eine dem bereits errichteten Nachbarhaus ähnliche Planung nicht mehr genehmigungsfähig war, weil die nunmehr geltenden Höhenvorgaben nicht eingehalten wurden.

Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans „Auf Motzerfeld I“ ist die erneute Modifikation der Festsetzungen zur maximalen Gebäudehöhe und den anzuwendenden Bezugspunkten, damit auch zukünftige Bauvorhaben unter ähnlichen Voraussetzungen und mit ähnlichen Gebäudehöhen wie die bisher errichteten Gebäude realisiert werden können.

Verfahrenswegvereinfachtes Verfahren (einstufig) gem. § 13 BauGB
Besonderheiten

Bei dieser Änderung handelt es sich um einen Textbebauungsplan, dessen Inhalt ausschließlich die Anpassung bzw. Korrektur der fehlerhaften Höhenfestsetzung ist. Insofern beinhalten die Plandokumente nur eine Abgrenzungskarte, da keine qualifizierte Planzeichnung erforderlich ist.

Leistungen PE Becker
  • Erarbeitung der Dokumente zur Bebauungsplanänderung (Abgrenzungskarte u. Textteile)