Städtebau und Bauleitplanung

Referenzen der Abteilung

Gemeinde Simmerath - 21. Änd. BP Rollesbroich - Kirchhofsweg u. Otto-Voss-Str.

AuftraggeberGemeinde Simmerath
Zeitraum2022
Größe Plangebietca. 2.000 qm (2 Teilbereiche)
Planungsziele

Mit der Aufstellung der 21. Änderung des Bebauungsplans Rollesbroich soll im Teilbereich 1 eine bisher als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ festgesetzte Fläche als Dorfgebiet (MD) festgesetzt werden.

Primäres Ziel der Kommune ist es, dort die Voraussetzungen für ein „Nahversorgungszentrum“ zu schaffen. Ein entsprechendes Projekt zur Errichtung eines Dorfladens in Rollesbroich wurde von den gemeindlichen Gremien befürwortet, so dass die Änderung des Bebauungsplans erforderlich wird.

Das Feuerwehrgerätehaus war ursprünglich in der Otto-Voss-Straße (ehem. Gebäude der Grundschule) untergebracht. Seit Frühjahr 2020 befindet sich das Feuerwehrgerätehaus im Konertzweg (20. Änderung des Bebauungsplans Rollesbroich).

Derzeit sind im Bebauungsplan Rollesbroich ein Teilbereich der Otto-Voss-Straße 2 und das ehem. Flurstück 404, mittlerweile Flurstücke 676 und 677, am Kirchhofsweg als „Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr“ ausgewiesen. Diese Ausweisungen sollen durch die 21. Änderung - der tatsächlichen Situation angepasst – entfallen.

Die 21. Änderung umfasst daher zwei Teil-Geltungsbereiche: Teilbereich 1 am Kirchhofsweg, wo die Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ in Dorfgebiet geändert wird, und Teilbereich 2 an der Otto-Voss-Straße, wo lediglich die Zweckbestimmung Feuerwehr entfällt.

Verfahrenswegbeschleunigtes Verfahren (einstufig) gem. § 13a BauGB
Leistungen PE Becker
  • Begleitung der Bebauungsplanänderung inkl. Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen
  • Erarbeitung einer Artenschutzrechtlichen Vorprüfung