Gemeinde Simmerath - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 198 Bundesstraße 23-27
Nördlich der Bundesstraße (L 166) soll im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ein neues Gastronomieangebot realisiert werden. Dazu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Straßenseitig gehören die Grundstücke zum Innenbereich, die rückwärtigen Bereiche sind dem planungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen und werden gärtnerisch bzw. landwirtschaftlich genutzt.
Darüber hinaus dient der Bebauungsplan zur Steuerung des Vorhabens eines Investors. Dieser beabsichtigt, das denkmalgeschützte Gebäude in Abstimmung mit der Denkmalpflege umfassend zu sanieren und dort einen Gastronomiebetrieb durch Erweiterung der bestehenden Räumlichkeiten unterzubringen. Im angrenzenden Außenbereich sind die Aufstellung eines Zelts (Erweiterung der Gastronomie in der Hauptsaison), Kinderspielgeräte, Nutzgarten und Kleintierhaltung vorgesehen, um mit dem Konzept später insbesondere Familien mit Kindern ansprechen zu können.
- denkmalgeschütztes Gebäude im Geltungsbereich
- ein Flurstück im Landschaftsschutzgebiet gelegen
- Erstellung der Planunterlagen (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung)
- Vorbereitung der Abwägungsvorschläge zu den Beteiligungsrunden
- Verfassen der Zusammenfassenden Erklärung am Verfahrensende
- Erbringung der erforderlichen umweltplanerischen Leistungen