Gemeinde Simmerath - 28. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 Lammersdorf „Auf der Ley“
Anlass für diese 28. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 Lammersdorf ist der Wunsch, dort ein Einfamilienhaus mit Garage zu errichten. Durch die Änderung des Bebauungsplans soll dazu Planungsrecht geschaffen werden, da im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2 für dieses Flurstück keine überbaubare Fläche festgesetzt ist.
Ziel des Planverfahrens ist es, für den rd. 0,05 ha großen räumlichen Geltungsbereich der 28. Änderung des Bebauungsplans im Osten der Ortslage Lammersdorf eine überbaubare Fläche für die Errichtung eines Einfamilienhauses festzusetzen. Die Fläche bietet sich an, da sie zur Innenverdichtung beiträgt und bereits erschlossen ist.
Die bestehenden Textlichen Festsetzungen sind dabei bewusst übernommen worden, um Abweichungen vom übrigen Planungsrecht in der Ortslage zu vermeiden.
Die Änderung kann im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden, da am rechtskräftigen Bebauungsplan lediglich geringfügige Anpassungen erfolgen.
- Zusammenstellung und Übernahme der geltenden Textlichen Festsetzungen aus Bebauungsplan Nr. 2 \"Lammersdorf\" und Textbebauungsplan Nr. 182 \"Vorgartentiefen Lammersdorf\"
- Erstellung Planzeichnung und Begründung