Gemeinde Kreuzau - vorhabenbez. Bebauungsplan E 30
Das Unternehmen möchte sein Betriebsgelände erweitern, um neue Lagerkapazitäten zu schaffen. Da es inmitten der Ortslage, im Überschwemmungsgebiet des nahegelegenen Bachs, liegt, sind dafür entsprechende Gutachten einzuholen. Aus der Gemengelage, in der der Betrieb verortet ist, ergeben sich zusätzliche Anforderungen an den Bebauungsplan, um einen Kompromiss zu erarbeiten, der von beiden Seiten - Anwohnern und Unternehmen - akzeptiert wird.
Die Erforderlichkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplans ergibt sich auch aus dem Vorhandensein des alten rechtskräftigen Bebauungsplans „Plangebiet A-B“. Die dort als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Flächen sollen nun zur anschließenden gewerblichen Nutzung neue Festsetzungen erhalten.
- Immssionsschutz
- Überplanung eines Teilstücks einer Straße
- Lage im Überschwemmungsgebiet des Drover Bachs
- Mitwirken bei Verfahrenskoordination, Abstimmungen, Sitzungen und Bürgerversammlungen
- Erarbeitung der ASVP (durch die Umweltabteilung)
- Erstellung der Abwägungsvorschläge aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage