Gemeinde Simmerath - 17. Änd. des Flächennutzungsplans - Änd. der Gebietsbezeichnung in Kurgebiet
Anlass für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans ist die bisherige Darstellung der beiden Teilbereiche als „Erholungsorte“ im Flächennutzungsplan. Da die Gemeinde die Höherprädikatisierung dieser Erholungsorte zu Kurorten beabsichtigt und als Voraussetzung für die Verleihung der Artbezeichnung „Luftkurort“ ein der Artbezeichnung entsprechendes Kurgebiet und dessen Darstellung und Erläuterung im Flächennutzungsplan vorausgesetzt werden, ist eine Änderung der Gebietsbezeichnung im Flächennutzungsplan erforderlich.
Der Teilbereich 1 „Erkensruhr-Einruhr“ erstreckt sich über eine Fläche von rund 1080 ha entlang des Obersees, beginnend östlich des Sees südlich der Ortslage Rurberg, und weiter entlang des Verlaufs der Erkensruhr bis zur Gemarkungsgrenze südlich des Ortes Hirschrott (siehe Abgrenzungskarte 1).
Der zweite Teilbereich „Rurberg“ erstreckt sich über eine Fläche von rund 400 ha und umfasst den südlichen Teil der Ortslage Rurberg mit umgebenden Waldflächen bis zur B 266 nördlich des Ortes Rauchenauel (siehe Abgrenzungskarte 2).
Erstellung der Abwägungslisten
Erarbeiten der finalen Planfassung