Städtebau und Bauleitplanung

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Gemeinde Simmerath - 5. Änd. der Innenbereichssatzung Strauch (Monschauer Straße)

Die Erweiterung der Ortslagenabgrenzung Strauch wird in Form einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 u. 3 und § 34 Abs. 5 und 6 BauGB aufgestellt. Es soll dadurch für einen Teilbereich des unmittelbar an die bestehende Ortslage angrenzenden Grundstücks Baurecht geschaffen werden.

Zusätzlich soll die bereits bebaute Fläche gem. § 34, Abs. 4, Satz 1 Nr. 1 BauGB („Klarstellungssatzung“) in die bestehende Ortslage einbezogen werden.

AuftraggeberGemeinde Simmerath
Zeitraum2020-2021
LageSimmerath-Strauch
Größe Plangebiet0,3 ha
VerfahrenswegSatzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB
Leistungen PE Becker

Erarbeitung des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung

Erstellung der Abwägungslisten

Erarbeitung der finalen Planfassung