Städtebau und Bauleitplanung

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Stadt Bad Münstereifel 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3c Freizeitzentrum Goldenes Tal - Sondergebiet Campingplatz / Schulung

Der Bebauungsplan Nr. 3 c „Freizeitzentrum Goldenes Tal“ wurde in seiner aktuell rechtskräftigen Fassung 2005/2006 aufgestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollte die Ansiedlung eines Campingplatzes auf dem Flurstück 73 zwischen Erft und der L 194 (ehemals B 51) ermöglicht werden. Diese Umsetzung ist bislang nicht erfolgt.

Seit 2018 besteht ein konkretes Interesse an der Umsetzung der Planung. Ein Investor möchte auf dem Gelände einen Campingplatz entwickeln und betreiben. Auf Basis der aktuellen geltenden Festsetzungen hält der Kreis Euskirchen die geplante Campingplatzanlage derzeit nicht für genehmigungsfähig. Aus diesem Grund ist, um das Gelände als Campingplatz nutzbar zu machen, die Anpassung des Planungsrechts erforderlich.

Die PE Becker GmbH wurde zunächst um Unterstützung bei der Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit für ein von einem Investor vorgestelltes Campingplatzkonzept gebeten. Als sich herausstellte, dass für eine Genehmigung eine Änderung des Bebauungsplans zwingend erforderlich ist, wurde uns der Auftrag erteilt, den Bebauungsplan so zu ändern, dass eine Campingnutzung entsprechend des dort bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Sondergebietes möglich und genehmigungsfähig ist. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind im Rahmen der Änderung sowohl zeichnerisch als auch textlich zu modifizieren.

AuftraggeberStadt Bad Münstereifel
Zeitraum2019-2021
LageBad Münstereifel
Größe Plangebiet3,1 ha
Verfahrenswegvollständiges Bebauungsplanverfahren
Leistungen PE Becker
  • Änderung des Bebauungsplans
  • Begleitung der Beteiligungsverfahren
  • Unterstützung bei Abstimmungsterminen mit Investor und Behörden