Gemeinde Dahlem, 4. Änderung des Bebauungsplans 5 Hofgasse
Die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses wird sich nicht wesentlich von den bisherigen Nutzungen unterscheiden. Die Nutzung des geplanten Feuerwehrgerätehauses wird im Wesentlichen durch den temporär stattfindenden Übungs- und Ausbildungsbetrieb der Feuerwehr geprägt. Durch die zentrale Lage an der Burgstraße und darüber die direkte Anbindung an die St. Vither Straße (B421) ist grundsätzlich von einem für die Bevölkerung weitgehend störungsfreien Betrieb der Feuerwehr auszugehen.
Neben dem Feuerwehrgerätehaus sind Stellplätze und eine Aufstellfläche für Feuerwehrfahrzeuge vorgesehen, um den Einsatzkräften einen störungsfreien Einsatzbetrieb zu ermöglichen.
Mit der Änderung des Bebauungsplans soll eine Neugestaltung des Grundstücks ermöglicht werden. Anlass für die Bebauungsplanänderung ist das Bestreben, das bisherige Haus des Gastes zu erweitern und neben der Nutzung als Dorfgemeinschaftshaus an diesem Standort auch die örtliche Feuerwehr unterzubringen.
Überplanung einer bestehenden und genutzten Fläche für Gemeinbedarf zur Unterbringung eines Feuerwehrgerätehauses.