Gemeinde Swisttal, 6. Änderung des Bebauungsplans Od 10
Es besteht für den Änderungsbereich ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der nach Durchführung eines Heilungsverfahrens nach Baugesetzbuch durch Bekanntmachung am 30.11.2002 rechtsverbindlich wurde und seitdem bislang 5 Änderungen erfahren hat. Für den Geltungsbereich der vorgesehenen 6. Änderung des Bebauungsplanes gelten zur Zeit die Festsetzungen aus der 4. Änderung, mit der die Voraussetzung zur Ansiedlung des Rossmann Drogeriemarktes auf dem Flurstück des ALDI Discounters, zwischen diesem und dem Getränkemarkt, geschaffen wurde. Für das Planverfahren zur 6. Änderung wurden die bisher gültigen textlichen Festsetzungen übernommen und ergänzt, so dass die textlichen Festsetzungen alle für den Änderungsbereich gültigen Festsetzungen enthalten. Die 6. Änderung umfasst somit eine eigene Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie eine Begründung.