Gemeinde Simmerath, Bebauungsplan Nr. 187 - Biorecyclingpark Rollesbroich - inkl. 13. Änderung des Flächennutzungsplans
Die genehmigungsrechtlich vom Privilegierungstatbestand (§ 35 BauGB) durch den benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb abhängige Aufbereitungsanlage für biogene Reststoffe soll nach Aufgabe des benachbarten Landwirtschaftsbetriebs wieder genutzt werden.
Da für den alleinigen Betrieb der Aufbereitungsanlage eine Privilegierung nicht zu erreichen ist, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für diesen Bereich erforderlich.
Der Bebauungsplan weist einen bewusst eng begrenzten Regelungsinhalt mit eindeutiger Zweckbestimmung für das Plangebiet auf, um einer weiteren Ansiedlung gewerblicher Betriebe oder an dieser Stelle unerwünschten Weiterentwicklungen des vorhandenen Betriebs vorzubeugen.
- Bearbeitung der Flächennutzungsplanänderung
- Ausarbeitung der erforderlichen Umweltteile (siehe Abteilung Umwelt)