Städtebau und Bauleitplanung

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Simmerath, 5. Änderung Bebauungsplan 109 Weidenhövel

AuftraggeberGemeinde Simmerath
Zeitraum2017-2018
LageAm südlichen Rand des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 109 „Weidenhövel“, am nördlichen Rand der Ortslage Rurberg.
Größe Plangebietca. 550 m²
Planungsziele

Für das Plangebiet ist im rechtsgültigen Bebauungsplan 109 Sondergebiet (SO 40) mit der Zweckbestimmung „Camping und Wochenendplätze“ gemäß der Camping- und Wochenendplatzverordnung (CWVO vom 10.11.1982) festgesetzt.

Es ist beabsichtigt, im Plangebiet statt der derzeitig ausschließlichen Nutzung als Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Camping und Wochenendplätze“ ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 (2) BauNVO mit Zweckbestimmung „Fremdenbeherbergung“ festzusetzen, in welchem sowohl eine Nutzung der Fremdenbeherbergung als auch des dauerhaften Wohnens zulässig sind. Künftig ist somit im Plangebiet auch eine dauerhafte Wohnnutzung zulässig.

VerfahrenswegBebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB