Blankenheim, 36. Änderung des Flächennutzungsplanes: Gewerbegebiet Blankenheim-Nord
Derzeit gilt für die Änderungsbereiche der Bebauungsplan aus dem Jahre 1972 mit seinen nachfolgenden Erweiterungen/Änderungen. Die dort getroffenen Festsetzungen stimmen nicht mehr mit der aktuellen Situation überein.
Das Erfordernis zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Blankenheim ergibt sich aus der festgestellten Großflächigkeit von im Bereich des Gewerbegebietes-Nord ansässigen gewerblichen Betrieben. Der rechtsgültige Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich jedoch lediglich „gewerbliche Bauflächen“ aus.
Um den bereits vorhandenen Einzelhandelsbestand zu schützen, soll der Bestand dieser Betriebe durch die Darstellung von Sondergebieten planungsrechtlich abgesichert werden.
Ziel des Planverfahrens ist eine steuernde Planung zum Zentrenschutz auf Grundlage des Zieles 6.5-7 des Landesentwicklungsplanes (LEP) bei gleichzeitiger Bebauungsplanung zum Ausschluss von großflächigem Einzelhandel sowie kleinlächigem, zentrerelevantem Einzelhandel.