Kreuzau, 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13: Gartenmarkt, Stockheim
Bei dem Änderungsbereich (Sondergebiet „Gartenmarkt“) handelt es sich um das Plangebiet eines bestehenden Betriebes, welcher als Gewerbegebiet („Gartenbaubetrieb“) mit einer max. zulässigen Verkaufsfläche von 800 m² festgesetzt ist und für den derzeit eine Genehmigung für eine zulässige Verkaufsfläche von 799 m² vorliegt.
Anlass der Bebauungsplan-Änderung ist die Tatsache, dass am Standort keine Pflanzen produziert sondern lediglich verkauft werden und dass die tatsächlich als Verkaufsflächen zu betrachtenden Anteile des Betriebes (von derzeit 5.431 m²) sowohl die im Bebauungsplan festgesetzte als auch die baurechtlich genehmigte Verkaufsfläche deutlich überschreiten. Der Betrieb ist damit nicht mehr als ein im Gewerbegebiet zulässiger Produktionsbetrieb anzusehen.
Es handelt sich bei dem Planvorhaben daher im Wesentlichen um die Veränderung und Umstrukturierung eines bereits vorhandenen Einzelhandelsbetriebes, der dem großflächigen Einzelhandel zuzurechnen ist.
In Abstimmung mit den zuständigen Planungs- und Genehmigungsbehörden soll der Bebauungsplan geändert und auf der Basis des Sachlichen Teilplanes großflächiger Einzelhandel zum Landesentwicklungsplan Nordrhein- Westfalen (LEP NRW) neue Festsetzungen getroffen werden, um –in Verbindung mit der beabsichtigten Umstrukturierung des Betriebes– die weitere Entwicklung im Sinne einer geordneten städtebaulichen und zentrenverträglichen Planung zu steuern und eine planungsrechtliche Grundlage für den Fortbestand des ortsansässigen Betriebes am bestehenden Standort zu schaffen.