Städtebau und Bauleitplanung

Referenzen der Abteilung

Kreuzau, 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13: Gartenmarkt, Stockheim

Bei dem Änderungsbereich (Sondergebiet „Gartenmarkt“) handelt es sich um das Plangebiet eines bestehenden Betriebes, welcher als Gewerbegebiet („Gartenbau­betrieb“) mit einer max. zulässigen Verkaufsfläche von 800 m² festgesetzt ist und für den derzeit eine Genehmigung für eine zulässige Verkaufsfläche von 799 m² vorliegt.

Anlass der Bebauungsplan-Änderung ist die Tatsache, dass am Standort keine Pflanzen produ­ziert sondern lediglich verkauft werden und dass die tatsächlich als Verkaufsflächen zu betrachtenden Anteile des Betriebes (von derzeit  5.431 m²) sowohl die im Bebauungs­plan festgesetzte als auch die baurechtlich genehmigte Verkaufs­fläche deutlich über­schreiten. Der Betrieb ist damit nicht mehr als ein im Gewerbege­biet zulässiger Produktionsbetrieb anzusehen.

Es handelt sich bei dem Planvorhaben daher im Wesentlichen um die Veränderung und Umstrukturierung eines bereits vorhandenen Einzelhandelsbetriebes, der dem großflächigen Einzelhandel zuzurechnen ist.

AuftraggeberGemeinde Kreuzau
Zeitraumab 2014
Größe Plangebiet4,9 ha
Planungsziele

In Abstimmung mit den zuständigen Planungs- und Genehmigungsbehörden soll der Bebauungsplan geändert und auf der Basis des Sachlichen Teilplanes groß­flächiger Einzelhandel zum Landesentwicklungsplan Nordrhein- Westfalen (LEP NRW) neue Festsetzungen getroffen werden, um –in Verbindung mit der beabsichtigten Umstrukturierung des Betriebes– die weitere Entwicklung im Sinne einer geordneten städtebaulichen und zentrenverträglichen Planung zu steuern und eine planungsrecht­liche Grundlage für den Fortbestand des ortsansässigen Betriebes am bestehenden Standort zu schaffen.