Kreuzau, 34. Änderung des Flächennutzungsplanes
Das Erfordernis zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Kreuzau ergibt sich aus der festgestellten Großflächigkeit eines im Ortsteil Stockheim ansässigen gewerblichen Betriebes.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau weist den Änderungsbereich als „Gewerbliche Baufläche“ aus. In Abstimmung mit den zuständigen Planungs- und Genehmigungsbehörden soll im Parallelverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes die FNP-Darstellung in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ geändert werden. Im Bebauungsplan sollen dann – auf der Basis des Sachlichen Teilplanes großflächiger Einzelhandel zum Landesentwicklungsplan (LEP NRW) – neue Festsetzungen getroffen werden, welche im Sinne einer geordneten städtebaulichen und zentrenverträglichen Planung die weitere Entwicklung steuern und eine planungsrechtliche Grundlage für den Fortbestand des ortsansässigen Betriebes am bestehenden Standort ermöglichen sollen.
Konkreter Anlass zur Änderung des FNP ist die beabsichtigte Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes, welche die Umstrukturierung des Betriebes und eine Anpassung der zulässigen Verkaufsfläche (VKF) vorsieht.