Städtebau und Bauleitplanung

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Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven

Durch das nordöstlich der Ortslage Kall sowie der Gewerbegebiete „Kall I“ und „Kall II“ entlang der Landesstraße L 206 gelegene Plangebiet sollen neue Gewerbeflächen bereit gestellt werden.

Zur verkehrstechnischen Anbindung stehen zwei ausgebaute Kreisverkehrsplätze zur Verfügung. Von dem nördlichen aus führt eine Gemeindeverbindungsstraße am „Heidehof“ vorbei durch den Gebietsumgriff in Richtung Ortsteil Scheven, an die angebunden werden kann. Bei dem südlichen „Kreisel“ braucht nur noch ein bisher fehlender, vierter Ast als neue Planstraße angebaut zu werden.

Mittig unter dem Plangebiet hindurch verläuft die Bahnstrecke Köln-Trier in Gestalt des „Kaller Tunnels“. Im Osten grenzt ein kleiner Waldbestand oberhalb des Tunneleingangs und im Süden eine aufgeforstete Fläche an das Plangebiet an. Ansonsten ist es von landwirtschaftlicher Nutzung, Heidehof und L206 umgeben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst neben Acker- und Wegeflächen das Gelände des Heidehofs.

AuftraggeberGemeinde Kall
Zeitraumab 2014
Größe Plangebiet15,2 ha
PlanungszieleZiel des Planverfahrens ist es, einen neuen Gewerbegebietsteil zu eröffnen, der sowohl verkehrsgünstig gelegen ist als auch in einem sinnvollen räumlichen Zusammenhang zu den bestehenden Gewerbegebieten steht.