Städtebau und Bauleitplanung

Referenzen der Abteilung

Gemeinde Simmerath, 13. Änderung Bebauungsplan 1 Strauch

AuftraggeberGemeinde Simmerath

Im dem im B-Plan festgesetzten Mischgebiet ist die Errichtung von Wohngebäu­den bislang aus­schließlich in Verbindung mit einem „Gesund­heits­zentrum“ zulässig.

Da eine Weiterführung oder Fremdübernahme des Betriebs fraglich erscheint, soll künftig auch die Errichtung von gewerb­lichen Betrieben oder Wohngebäuden zulässig sein, die nicht dem Gesundheitszentrum zugehörig sind. Mit der Ände­rung des B-Planes wird langfristig sichergestellt, dass die Flächen einer neuen baulichen Nutzung zugeführt werden können