Gemeinde Simmerath, 13. Änderung Bebauungsplan 1 Strauch
AuftraggeberGemeinde Simmerath
Im dem im B-Plan festgesetzten Mischgebiet ist die Errichtung von Wohngebäuden bislang ausschließlich in Verbindung mit einem „Gesundheitszentrum“ zulässig.
Da eine Weiterführung oder Fremdübernahme des Betriebs fraglich erscheint, soll künftig auch die Errichtung von gewerblichen Betrieben oder Wohngebäuden zulässig sein, die nicht dem Gesundheitszentrum zugehörig sind. Mit der Änderung des B-Planes wird langfristig sichergestellt, dass die Flächen einer neuen baulichen Nutzung zugeführt werden können