Gemeinde Simmerath, Bebauungsplan 102
AuftraggeberGemeinde Simmerath
14. Änderung Bebauungsplan 102 Ortskern Simmerath
Der rechtsgültige Bebauungsplan beinhaltet für ein Kerngebiet entlang der Hauptstraße die einschränkende Festsetzung einer eingeschossigen Bebauung.
Diese Einschränkung einer eingeschossigen Bauweise soll künftig entfallen und eine zweigeschossige Bebauung ermöglicht werden, die dem Charakter des in zentraler Ortslage festgesetzten Kerngebietes entspricht.
Ferner werden die Festsetzungen zu Dacharten und Dachneigungen modifiziert sowie Änderungen der Baugrenzen vorgenommen