Gemeinde Hellenthal - 2. Änderung BP Nr. 50 - Kuhlheck-Pützfuhr
In der Folge wurden die Baugrundstücke parzelliert und für den westlichen Teil des Geltungsbereichs wurde die Erschließungsstraße hergestellt. Vor dem Hintergrund der aktuell beabsichtigten Erschließung weiterer, bisher unbebauter Teilflächen des Plangebiets wurde geprüft, ob Anpassungen am Planungsrecht erforderlich werden.
Aus einer juristischen Bewertung der in dem Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und den sonstigen Entwicklungen im Plangebiet und dessen Umfeld haben sich die folgenden Änderungen ergeben:
- Änderungsbereich 1: Aufhebung des Bebauungsplans im Bereich Kalberbenden.
Verfahrensziel ist die Aufhebung der in der Planzeichnung per Signatur gekennzeichneten BPlan-Teilfläche mit den dortigen zeichnerischen und textlichen Festlegungen, einschließlich der bisherigen BPlan-Änderung, soweit sie den Aufhebungsbereich berührt.
- Änderungsbereich 2: Streichung der Festsetzung zur sichtbaren Wandhöhe und Zulassung begrünter Flachdächer für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans
Für den gesamten Geltungsbereich soll die Festsetzung zur sichtbaren Wandhöhe entfallen, da die juristische Bewertung diese Festsetzung für unbestimmt und damit unwirksam hält und der möglichen Bebauung durch die getroffenen Höhenfestsetzungen ein ausreichender Rahmen vorgegeben ist.
Die Aufnahme einer Festsetzung, um begrünte Flachdächer zuzulassen, wurde von den zuständigen politischen Gremien beschlossen und resultiert aus einer inzwischen geänderten Auffassung zur Ausgestaltung von Baugebieten.
- Änderungsbereich 3: Kindertagesstätte
Im Einmündungsbereich der Straßen „Pützfuhr“ und „Planstraße H“ werden nördlich und südlich der „Planstraße H“ Flächen statt bisher als Wohngebiet zukünftig als Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt, um dort eine Kita und die dafür erforderlichen Stellplätze realisieren und damit das Angebot an Betreuungsplätzen in Hellenthal bedarfsorientiert erweitern zu können.
- Änderungsbereich 4: Bereits entfallene Bäume im Bereich der Fahrbahnverengung („Planstraße H“)
Da die drei im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzten Bäume im östlichen Bereich der Fahrbahnverengung der als Planstraße H bezeichneten Verkehrsfläche durch eine unbekannte Person gerodet wurden, entfällt die Erhaltsfestsetzung für diese drei Bäume.
- Änderungsbereich 5: Ausweisung von drei Regenrückhaltebecken im Bereich der festgesetzten Grünflächen, z.T. auf bisher als Spielplatz festgesetzten Bereichen
Auf den in der Planzeichnung durch entsprechende wasserwirtschaftliche Signatur gekennzeichneten Teilflächen der öffentlichen Grünflächen sind insgesamt drei Regenrückhaltebecken vorgesehen, die im Rahmen der Bebauungsplanänderung auch planungsrechtlich berücksichtigt werden.
- Änderungsbereich 6: planungsrechtliche Berücksichtigung eines Wirtschaftswegs durch Festsetzung als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung und Anbindung dieses Teilstücks an bestehende Wegeverbindungen
Ein Teilstück einer in Verlängerung der inzwischen hergestellten Straße „Pützfuhr“ (Planstraße B) nach Süden aus dem Geltungsbereich herausführenden Wegeverbindung soll als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt und an die im Bebauungsplan bereits festgesetzte Verkehrsfläche Besonderer Zweckbestimmung angeschlossen werden.
- Größe des Geltungsbereichs
- Textliche und zeichnerische Änderungen für unterschiedliche Teilbereiche kombiniert
- Zum Teil bereits erschlossen und bebaut, zum Teil bisher ungenutztes Bauland
- Umweltplanerische Fachbeiträge
- Digitalisierung der Planzeichnung insgesamt
- Planzeichnung der Änderungsbereiche
- Begründung
- Überarbeitung der Textlichen Festsetzungen