Städtebau und Bauleitplanung

Aktuelle Projekte der Abteilung

Gemeinde Blankenheim - 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 14 A Ripsdorf

AuftraggeberGemeinde Blankenheim
Zeitraumab 2022
Größe Plangebietca. 1,3 ha
PlanungszieleMit der Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 A Ripsdorf sollen neue Wohnbauflächen im Ort Ripsdorf geschaffen werden, um aufgrund der weiterhin hohen Nachfrage nach Bauland geeignete Bauflächen verfügbar zu machen.

Erste Überlegungen zur Schaffung von Bauland im nun geplanten Geltungsbereich gehen auf das Jahr 2015, vor der Regionalplanfortschreibung, zurück. Schon damals wurde seitens der Ripsdorfer Ratsmitglieder eine Erweiterung der Ortslage Ripsdorf im Bereich der ehemaligen Grundschule vorgeschlagen.

Da die ehemalige Schule als Flüchtlingsunterkunft benötigt und genutzt wird, konnte dem Vorschlag der Ripsdorfer Ratsmitglieder nicht entsprochen werden. Daher wurden 2016 Gespräche für den Erwerb des Grundstücks im Geltungsbereich aufgenommen, welches inzwischen durch die Gemeinde erworben wurde.

Da es in allen Orten an Bauland fehlt, wurde diese Fläche als Erweiterungsfläche (Bauland) für die Ortslage Ripsdorf eruiert. Der derzeit im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellte Bereich ist bisher nicht baulich nutzbar (siehe Kapitel 4.3).

Für die Umsetzung der Planungsabsichten ist daher die Änderung des Bebauungsplans inkl. einer Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gem. § 8 III BauGB erforderlich.

BesonderheitenWestlich des Geltungsbereichs wird aufgrund alter Flurbezeichnungen („In der Burg“) sowie heutiger Straßennamen („Am Burghang“) die Wüstung der Burg Ripsdorf vermutet, so dass eine Sachverhaltsermittlung im Geltungsbereich durchgeführt wurde.

Eindeutig der Burg zuordenbare Überreste konnten nicht angetroffen werden. Allerdings resultieren aus diesen Denkmalschutzbelangen Auflagen für die bauliche Nutzung im Geltungsbereich, um eine wissenschaftliche Untersuchung und Dokumentation archäologischer Funde sicher zu stellen.